|
Die genannten Nutzungsentgelte verstehen sich
als Nettobetrag. Die Nutzung der im Raum vorhandenen technischen
Ausstattung sowie des dortigen Mobiliars ist damit entgolten.
Zusätzlich wird eine Bereitstellungspauschale
für die Endreinigung der Räume, die Benutzung
von Parkraum und Verkehrsflächen sowie des Verbrauchs
an Strom, Gas und Wasser erhoben.
Zu ergänzendes Mobiliar sowie Tagungstechnik kann
auf Anfrage individuell angeboten werden.
Bitte beachten Sie die Benutzerordnung
der Stiftung Kloster Eberbach.
|