Für das Catering stehen in der
Klausur, im Konversenbau und im Hospitalgebäude
funktionale und auf die Größe der Veranstaltungsbereiche
abgestimmte Cateringräume zur Verfügung.
Die hier verzeichneten Cateringunternehmen
haben eine Rahmenvereinbarung mit der Stiftung
Kloster Eberbach abgeschlossen und sind somit
uneingeschränkt für Ihre Veranstaltung einsetzbar.
Sie sind über die vorhandenen Einrichtungen sowie
notwendigen Abläufe innerhalb der Veranstaltungsräume
informiert.
Grundsätzlich sind alle Cateringunternehmen zugelassen, die vor Veranstaltungsbeginn dem Rahmenvertrag zustimmen. Hierzu stellt die Stiftung auf Anfrage auch 1-Tages-Verträge für bisher nicht gelistete Unternehmen aus.
Die Stiftung Kloster Eberbach übernimmt keine Gewähr
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