Buchungsservice Stiftung Kloster Eberbach . D-65346 Eltville
Telefon+49 (0) 6723 / 917 811 sowie -812 . Fax +49 (0) 6723 / 917 820
E-Mail buchungsservice@klostereberbach.de

www.klostereberbach.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) . Weinführungen
1 Mindestteilnehmerzahl
1.1 Eine Weinführung wird seitens der Stiftung Kloster Eberbach ('Stiftung') als Gruppenveranstaltung ab 10 bzw. 15 teilnehmenden Personen durchgeführt. Dementsprechend werden mindestens 10 bzw. 15 Personen und die darüber hinaus vertraglich vereinbarte Personenzahl in Rechnung gestellt.
2 Buchung von Gästeführern bei der Touristinformation-Kulturamt (TIK), Magistrat der Stadt Eltville
2.1 Der Buchungsservice der Stiftung bucht den/die für die gewünschte Weinführung benötigte/n Gästeführer. Diese werden von der TIK Eltville vermittelt.
2.2 Ein Gästeführer betreut grundsätzlich eine Gruppe bis 30 Personen. Bei einer größeren Teilnehmerzahl wird die Gruppe im Regelfall aufgeteilt. Die Gruppen werden dann zeitgleich geführt.
Ab der 31. Person kann der Gästeführer auf sein Honorar einen Zuschlag von € 2,00 je Person erheben. Eine Gruppengröße von mehr als 40 Personen je Gästeführer ist in keinem Fall zulässig. Bus-Begleitungen sind davon ausgenommen.
2.3 Das angegebene Honorar des/der Gästeführer beinhaltet anfallende Vermittlungsgebühren und ist im Regelfall bar gegen Quittung an den/die Gästeführer auszuzahlen.
Soll das Honorar mit der Stiftung per Rechnung abgerechnet werden, ist dies in der Vereinbarung schriftlich zu fixieren.
3 Änderung und Stornierung
3.1 Jede Änderung der vertraglich vereinbarten Buchungsdaten muss aus organisatorischen Gründen spätestens 2 Werktage vor Beginn der Weinführung schriftlich beim Buchungsservice (Fax 06723 / 9178 101 oder E-Mail buchungsservice@klostereberbach.de) angezeigt werden.
3.2 Eine Stornierung der Weinführung ist bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich.
Am 7. und bis zum 3. Tag vor Beginn werden 30%, ab dem 2. Tag werden 100% des 'Vorläufigen Rechnungsbetrages' (siehe Vereinbarung) fällig.
Die Stornierung muss schriftlich an den Buchungsservice der Stiftung erfolgen.
4 Verspätungen
4.1 Kann die Gästegruppe die vereinbarte Zeit nicht einhalten, müssen die in der Vereinbarung genannten Gästeführer umgehend informiert werden.
Ebenso ist die Klosterkasse (Ruf 06723 / 9178 115, täglich 10-18 Uhr, Okt - Mrz 11-17 Uhr) zu benachrichtigen. Nach Kassenschluss (ab 18 bzw. 17 Uhr) steht die Durchwahl 06723 / 9178 146 zur Verfügung.
4.2 Der Gästeführer wartet bis zu 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt.
Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Weinführung oder Reduzierung des Preises.
Ist der Gästeführer zur Verlängerung der Weinführung bereit, ist dies mit EUR 30,00 je angefangener zusätzlicher Stunde zu honorieren.
5 Haftung
5.1 Der Klosterbesuch erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Freiluftbereiche in der Klosteranlage nur durch eine allgemeine Grundbeleuchtung der befestigten Verkehrswege beleuchtet sind und aus Gründen des Denkmalschutzes nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt wird.
5.2 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die an der Liegenschaft oder dem Inventar des Klosters seitens seiner Gäste bzw. in seinem Auftrag tätiger Dritter verursacht werden.

  Hinweis:
  Bitte beachten Sie, dass Führungen in Eberbach in ungeheizten Räumen durchgeführt werden.

Die Freiluftbereiche in der Klosteranlage werden nur durch eine allgemeine Grundbeleuchtung der befestigten Verkehrswege beleuchtet. Aus Gründen des Denkmalschutzes kann nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Klosterkasse Treffpunkt für alle Veranstaltungen.
Stand: 1. November 2007


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