Stiftung Kloster Eberbach
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Besucherordnung  
REGULA PRO VISITATORIBUS  
Liebe Besucher und Freunde von Kloster Eberbach!

Sie sind zu Besuch in einer Klosteranlage, die seit ihrer Gründung im Jahr 1136 in allen wesentlichen Gebäuden erhalten ist und als herausragendes Beispiel für die zisterzienserische Klosterbaukunst gilt.
Für das frühere klösterliche Leben war das strenge Einhalten von Regeln, die das Zusammenleben ordneten, prägend. Auch heute gibt es hier einige Regeln, die diesem Zweck dienen und auf deren Geltung wir Sie gerne aufmerksam machen möchten.


  In der gesamten Klosteranlage nicht gestattet ist

  die Vornahme von Handlungen, die die Würde des Ortes als ehemaliges Kloster beeinträchtigen
  das Tragen von ordenstrachtähnlicher Kleidung durch Unberechtigte
  das Beschriften oder Beschädigen von Gebäuden und Einrichtungen
  jedwede Verunreinigung des Klosterareals
  das Entsorgen von mitgebrachtem Müll
  das Betreten oder Befahren von Beeten und Blumenrabatten
  das Betreiben von Geräuschquellen sowie lautes Rufen oder Lärmen
  die Behinderung des freien Kraftfahrzeugverkehrs für Berechtigte
  die Störung von Veranstaltungen, die mit Genehmigung der Stiftung durchgeführt werden
  das Verlassen der beleuchteten Verkehrswege bei Dunkelheit

  Im Besucherrundgang nicht gestattet ist

  das Mitführen von Hunden, ausgenommen Blindenhunde
  das Betreten der vom Kreuzgang umfriedeten Rasenfläche (Kreuzgarten)
  das Entblößen des Oberkörpers
  die Benutzung eines Mobiltelefons
  der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke, außer in Form eines handgeführten Imbisses
  das Rauchen in den Gebäuden
  das Berühren und Fotografieren der Exponate im Abteimuseum
  das Verstellen von Mobiliar
  das Benutzen nicht ausgewiesener Ein- und Ausgänge
  der unberechtigte Anschluss an eine Führung

  Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stiftung
gestattet ist

  das Parken außerhalb der gekennzeichneten Stellflächen
  die Einfahrt von Krafträdern
  das Lagern in den Grünanlagen
  das Verteilen und Aushängen von Werbematerial, Handzetteln u.ä.
  das Filmen oder Fotografieren zu gewerblichen Zwecken
  die Entnahme von Pflanzen oder Pflanzenteilen


 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung sind berechtigt, das Hausrecht im Sinne dieser Besucherordnung auszuüben.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viele interessante Eindrücke und eine angenehme Zeit in Kloster Eberbach.

Stiftung Kloster Eberbach
65346 EItviIIe im Rheingau


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