| Liebe Besucher und Freunde von Kloster Eberbach!
Sie sind zu Besuch in einer Klosteranlage, die seit ihrer Gründung im Jahr 1136 in allen wesentlichen Gebäuden erhalten ist und als herausragendes Beispiel für die zisterzienserische Klosterbaukunst gilt.
Für das frühere klösterliche Leben war das strenge Einhalten von Regeln, die das Zusammenleben ordneten, prägend. Auch heute gibt es hier einige Regeln, die diesem Zweck dienen und auf deren Geltung wir Sie gerne aufmerksam machen möchten.
|
 |
die Vornahme von Handlungen, die die Würde des Ortes als ehemaliges Kloster beeinträchtigen |
 |
das Tragen von ordenstrachtähnlicher Kleidung durch Unberechtigte |
 |
das Beschriften oder Beschädigen von Gebäuden und Einrichtungen |
 |
jedwede Verunreinigung des Klosterareals |
 |
das Entsorgen von mitgebrachtem Müll |
 |
das Betreten oder Befahren von Beeten und Blumenrabatten |
 |
das Betreiben von Geräuschquellen sowie lautes Rufen oder Lärmen |
 |
die Behinderung des freien Kraftfahrzeugverkehrs für Berechtigte |
 |
die Störung von Veranstaltungen, die mit Genehmigung der Stiftung durchgeführt werden |
 |
das Verlassen der beleuchteten Verkehrswege bei Dunkelheit |
 |
das Mitführen von Hunden, ausgenommen Blindenhunde |
 |
das Betreten der vom Kreuzgang umfriedeten Rasenfläche (Kreuzgarten) |
 |
das Entblößen des Oberkörpers |
 |
die Benutzung eines Mobiltelefons |
 |
der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke, außer in Form eines handgeführten Imbisses |
 |
das Rauchen in den Gebäuden |
 |
das Berühren und Fotografieren der Exponate im Abteimuseum |
 |
das Verstellen von Mobiliar |
 |
das Benutzen nicht ausgewiesener Ein- und Ausgänge |
 |
der unberechtigte Anschluss an eine Führung |